Wanderpreise Kleintiere Zimmerberg

 I  Allgemeine Bestimmungen

 

Art. 1

Die vereinsinterne Konkurrenz dient zur Förderung der Rassenzucht.

 
Art. 2
Die Resultate werden durch eine Rangliste bekannt gegeben, und zwar anlässlich der Generalversammlung.
 
II  Teilnahmeberechtigung
 
Art. 3
Teilnahmeberechtigt sind alle Aktiv- und Ehrenmitglieder, die ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt haben.
 
Art. 4
Jedes Mitglied kann mit mehreren Stämmen und Kollektionen verschiedener Rassen und Farbenschläge an der Wanderpreiskonkurrenz teilnehmen.
 
Art. 5
Für die Wanderpreiskonkurrenz zählt ausschliesslich die Ausstellung der Vereinigung Zürichsee, Amt & Limmattal.
 
Art. 6
Die Vereinskonkurrenz wird in sechs Kategorien unterteilt.
Die Kaninchen-Stämmekonkurrenz besteht aus den folgenden drei Kategorien:
1. Zwergrassen
2. Kleinrassen
3. Mittel- und Grossrassen
Die Geflügel-Stämmekonkurrenz besteht aus den folgenden drei Kategorien:
1. Grosse Rassen, Truten und Wassergeflügel
2. Zwerggeflügel
3. Ziergeflügel, Perlhühner und Fasane
Bei Kollektionen und Herden zählt der beste Stamm, sofern die Ausstellungseinheit rangiert wird. Es sind dies das männliche Tier und die zwei weiblichen Tiere mit den tiefsten Boxennummern.
 
Art. 7
Für die unter Art. 6 aufgeführten Kategorien werden Wanderpreise abgegeben. 
Konkurrieren in einer Klasse oder Kategorie weniger als zwei Züchter, wird der Wanderpreis nicht abgegeben.
Die Wanderpreise bleiben bis zum endgültigen Gewinn Eigentum des Vereins und sind sorgfältig aufzubewahren.
 
Art. 8
Die Wanderpreise gehen in das Eigentum eines Teilnehmers über, wenn dieser den Preis dreimal ununterbrochen oder fünfmal mit Unterbruch gewonnen hat.
 
Art. 9
Die jeweiligen Gravuren gehen auf Kosten des Vereins.
 
Art. 10
Bei Punktgleichheit gewinnt;
Kaninchen:
1. Der Aussteller mit dem besseren Rammler
2. Der Aussteller mit der besseren Zibbe
3. Der Aussteller teilen sich die Rangierung
Geflügel:
1. Der Aussteller mit dem besseren Hahn
2. Der Aussteller mit der besseren Henne
3. Die Aussteller teilen sich die Rangierung
 
III  Schlussbestimmungen
 
Art. 11
Alles, was in diesem Reglement nicht enthalten ist, untersteht dem Entscheid des Vorstandes.
 
Art. 12
Reglementsänderungen können von der Delegiertenversammlung beschlossen werden.
 
Art. 13
Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau gelten alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, ungeachtet der männlichen oder weiblichen Sprachform, für beide Geschlechter.
Dieses Reglement wurde an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 23. Oktober 2015 in Thalwil genehmigt und tritt sofort in Kraft.

Vereinskonkurrenz Kleintiere Sihltal

Diese Konkurrenz wird zur Zeit nicht durchgeführt, da sie bei Kleintiere Zimmerberg bestritten wird.

   ABTEILUNG GEFLÜGEL
Alle Rassen konkurrieren gemeinsam.
Die Vereinskonkurrenz wird alljährlich anlässlich der Vereinigungsausstellung von Kleintiere Zürichsee, Amt & Limmattal durchgeführt oder an einer anderen vom Vorstand zu bestimmenden Geflügelausstellung.
Teilnahmeberechtigt sind alle Aktiv- und Jungzüchter.
Die Züchter können mit mehreren Rassen teilnehmen.
Die Züchter können mit mehreren Herden oder Stämmen pro Rasse teilnehmen.
Die Konkurrenz wird ausgetragen nach der Punkteskala des Geflügel- und Ziergeflügelreglements, beziehungsweise der aktuellen gültigen Punkteskala für die jeweilige Ausstellungssaison.
Der Wanderpreis wird aufgrund einer Gesamtrangliste vergeben.
Die Gesamtrangliste wird aufgrund der besten drei Tiere (1x1.0/2x0.1) aus der gleichen Kollektion oder eines Stammes nach der Punkteskala erstellt.
Die jeweiligen Gewinner des Wanderpreises sind verpflichtet, diesen sorgfältig aufzubewahren und rechtzeitig für die Anbringung einer Gravur freizugeben.
Die Gravuren sind Sache des Vereinsvorstandes und gehen zu Lasten der Vereinskasse.
Besitzer des Wanderpreises wird der Züchter, der die Konkurrenz fünf Mal ohne Unterbruch oder acht Mal insgesamt gewonnen hat. 
 
   ABTEILUNG KANINCHEN
Alle Rassen konkurrieren gemeinsam.
Die Vereinskonkurrenz wird alljährlich anlässlich der Vereinigungsausstellung von Kleintiere Zürichsee, Amt & Limmattal durchgeführt oder an einer anderen vom Vorstand zu bestimmenden Kaninchenausstellung.
Teilnahmeberechtigt sind alle Aktiv- und Jungzüchter.
Die Züchter können mit mehreren Rassen teilnehmen.
Die Züchter können mit mehreren Kollektionen oder Stämmen pro Rasse teilnehmen.
Die Konkurrenz wird ausgetragen nach der Punkteskala der Rassen- und Schwierigkeitsgrade von Ernst Kern von 1996, beziehungsweise der aktuellen gültigen Punkteskala für die jeweilige Ausstellungssaison.
Der Wanderpreis wird aufgrund einer Gesamtrangliste vergeben.
Die Gesamtrangliste wird aufgrund der besten drei Tiere (1x1.0/2x0.1) aus der gleichen Kollektion oder eines Stammes nach der Punkteskala erstellt.
Die jeweiligen Gewinner des Wanderpreises sind verpflichtet, diesen sorgfältig aufzubewahren und rechtzeitig für die Anbringung einer Gravur freizugeben.
Die Gravuren sind Sache des Vereinsvorstandes und gehen zu Lasten der Vereinskasse.
Besitzer des Wanderpreises wird der Züchter, der die Konkurrenz fünf Mal ohne Unterbruch oder acht Mal insgesamt gewonnen hat.
Dieses Reglement wurde an der Herbstversammlung vom 3. Oktober 2008 einstimmig gutgeheissen. Es ersetzt das bisherige Reglement vom 8. März 1997.